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„Die Tagespost“ im Gespräch mit Prof. Dr. Georg May, Mainz


Der Heilige Vater wünscht die vollständige Versöhnung mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. Welche Schritte sind dazu aus kirchenrechtlicher Sicht erforderlich?

Die Aufhebung der Exkommunikation betrifft allein die Person der vier Bischöfe – und auch dies nur teilweise. Sie sind jetzt Bischöfe in der Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl, aber für ihre Aktivitäten in der Priesterbruderschaft ändert sich nichts. Denn nach dem Urteil des Heiligen Stuhls sind sie solange illegal, als die Bruderschaft nicht nach geltendem Kirchenrecht strukturiert ist. Nun muss ein juristischer Rahmen gefunden werden, in dem die Bischöfe und Priester in der katholischen Kirche eine Heimat bekommen. Der Vorschlag, eine Personalprälatur für sie zu errichten, ist schon früher gemacht worden. Das wäre vielleicht in dem Fall die beste Lösung.

Wäre auch eine Anbindung an Ecclesia Dei denkbar?

Die Anbindung an Ecclesia Dei wäre für die Priesterbruderschaft nicht ausreichend. Die anderen Gemeinschaften, die von Ecclesia Dei abhängen, haben keine Bischöfe an ihrer Spitze und auch nicht die Ausdehnung der Priesterbruderschaft. Die Integration der Priesterbruderschaft wird viel schwieriger sein als die anderer Gemeinschaften, weil sich in der Kirche gegen sie eine erhebliche Opposition gebildet hat.

Die Bischöfe der Priesterbruderschaft haben erklärt, dass sie die Lehre der Kirche „in kindlicher Gesinnung annehmen“. Sind damit alle Differenzen bezüglich des Konzils ausgeräumt?
Nein. Erstens stehen zwischen der Priesterbruderschaft und der Kirche noch erhebliche andere Meinungsverschiedenheiten bezüglich dogmatischer Fragen. Zweitens ist die Priesterbruderschaft nicht in der Disziplin der Kirche angesiedelt. Es sind also auch disziplinäre Schwierigkeiten, die der vollen Integration der Kirche entgegenstehen. Beides muss in Ordnung gebracht werden. Die Priesterbruderschaft muss den Glauben der Kirche in vollem Umfang bejahen und die Konsequenzen daraus ziehen, dass der Papst nicht nur das Prinzip der Glaubenseinheit, sondern auch der disziplinären Einheit verkörpert. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zum Konzil sagen: Ich halte es für töricht, das Zweite Vatikanum gänzlich oder teilweise zu verwerfen. Das Konzil ist gültig. Die Gültigkeit hindert niemanden daran, einzelne Texte ungenau oder unglücklich zu finden. In diesem Fall gilt es, die Schwächen rational aufzuzeigen und zur Klarstellung beizutragen. Auf keinen Fall darf man das Konzil und die nachkonziliare Bewegung gleichsetzen. Nach dem Konzil ist vieles geschehen, woran die Konzilsväter nicht im Traum gedacht haben.

Welche Antwort der Priesterbruderschaft auf die Versöhnungsgeste des Heiligen Vaters wäre aus Ihrer Sicht angemessen?

Die Priesterbruderschaft soll dem Papst vertrauen. Nach den weitgehenden Zugeständnissen, die er gemacht hat, ist es eine Pflicht der Dankbarkeit und eine Forderung der Vernunft, mit ihm zu einer Beendigung der irregulären Situation der Bruderschaft zu kommen. Ich sehe in der Aufhebung der Exkommunikation einen Akt der Selbstentäußerung des Heiligen Vaters, denn es ist fraglich, ob die ansonsten erforderlichen Voraussetzungen für einen Strafnachlass wirklich vorgelegen haben. Die Konsequenz sollte sein, dass sich die Bischöfe der Priesterbruderschaft der kirchlichen Rechtsordnung ohne Einschränkung unterstellen. Man kann nicht vollberechtigtes Glied der Kirche und des Klerus sein wollen, ohne die entsprechenden Pflichten zu übernehmen.

Mit freudlicher Genehmigung:
„Die Tagespost - Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur“ www.die-tagespost.de