Aufgehobene Exkommunikation
Es mußte etwas geschehen, denn die Schieflage in der Angelegenheit der Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde in zunehmendem Maße unerträglich. Da schaute man über Jahrzehnte hin zu, wie in der Kirche christliche Grundwahrheiten geleugnet, der Gottesdienst seiner Würde und Schönheit beraubt, die Morallehre verdreht und die Disziplin mit Füßen getreten wurde. Und gleichzeitig sahen sich Katholiken an den Rand gedrängt, die kein Jota und kein Strichleich vom Glaubensgut aufgeben wollten. Immer wieder haben sie selbst darauf hingewiesen: Wir wollen und tun doch nur, was die Kirche immer gewollt und getan hat!
Jedenfalls kann man die Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht anklagen, ausdrücklich ein Dogma, d.h. eine verbindliche Glaubenslehre, abzuleh-nen; hier hinkt der oftmals bemühte Vergleich mit den sogenannten Altkatholiken, die sich nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869-70) von der Kirche trennten, weil sie Primat und Unfehlbarkeit des Papstes nicht annehmen wollten. Nein, davon kann bei der Priesterbruderschaft nicht die Rede sein.
Was man ihr vorwarf, war vielmehr die heftige Reaktion – zuweilen auch Überreaktion – auf wirklich schwerwiegende Mißstände, die oft zu harsche und unerleuchtete Weise, mit „dem Konzil“ und seinen Folgen ins Gericht zu gehen, die offenen und scharfen Anklagen an die Adresse der letzten Päpste und die Maßnahme der unerlaubten Weihe von vier Bischöfen im Jahr 1988 durch Erzbischof Lefebvre. Diese zog die Exkommunikation für Weihende und Geweihte nach sich und zementierte das Zerwürfnis.
Aber auf Dauer war das kein Zustand. Immer mehr Gläubige aus dem Umkreis der Bruderschaft beteten gemeinsam mit deren Priestern um eine Lösung. Zuletzt baten die vier Bischöfe auch ausdrücklich in Rom darum. Und Papst Benedikt XVI. hat den beherzten Schritt ihnen entgegen unternommen, indem er die rechtsgültige Exkommunikation aufhob und damit den Weg für eine Wiedervereinigung eröffnete.
Ja, es ist noch immer ein Weg zurückzulegen, das muss – bei aller Freude über diese Neuigkeit – doch auch gesagt sein. Denn mit der Wegnahme der Exkommunikation sind keineswegs alle Hindernisse beseitigt, so dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. nun kirchlich anerkannt und ganz in das Gefüge der Kirche eingebettet wäre. In seiner Ansprache vom 28. Januar hat das der Heilige Vater anklingen lassen: „Ich habe diesen Akt der väterlichen Barmherzigkeit gesetzt, weil diese Bischöfe mir wiederholt ihr tiefes Leiden an der Situation bekundeten, in der sie sich befanden. Ich wünsche, dass auf diese meine Geste das umgehende Bemühen von ihrer Seite folgt, die weiteren notwendigen Schritte zu setzen, um die volle Einheit mit der Kirche zu verwirklichen. Auf diese Art sollen sie echte Treue und echtes Anerkennen des Lehramtes und der Autorität des Papstes und des Zweiten Vatikanischen Konzils bezeugen.“
Zur Klärung der Situation soll hier Georg May, der ehemalige Professor für Kirchenrecht an der Universität Mainz, zu Wort kommen. Er ist einer der profiliertesten und prominentesten Kämpfer für den überlieferten Glauben und die „Alte Messe“, geht also in vielem mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. einig. In einem Interview für „Die Tagespost“ (27.1.09) stellt er heraus, daß die Aufhebung der Exkommunikation „allein die Person der vier Bischöfe“ betrifft. Diese sind jetzt zwar „Bischöfe in der Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl“, doch befinden sie sich weiterhin solange in illegalem Status, „als die Bruderschaft nicht nach geltendem Kirchenrecht strukturiert ist.“
Von „erheblichen Meinungsverschiedenheiten“ spricht May auch im dogmatischen Bereich. Er hält es „für töricht, das Zweite Vatikanum gänzlich oder teilweise zu verwerfen. Das Konzil ist gültig. Die Gültigkeit hindert niemanden daran, einzelne Texte ungenau oder unglücklich zu finden. In diesem Fall gilt es, die Schwächen rational aufzuzeigen und zur Klarstellung beizutragen.“
In Fragen der Disziplin sieht der Kirchenrechtler noch manches, was „der vollen Integration“ entgegensteht. Daher folgert er: „Die Konsequenz sollte sein, daß sich die Bischöfe der Priesterbruderschaft der kirchlichen Rechtsordnung ohne Einschränkung unterstellen. Man kann nicht vollberechtigtes Glied der Kirche und des Klerus sein wollen, ohne die entspre-chenden Pflichten zu übernehmen.“ –
Als Papst Paul VI. und Athenagoras, Patriarch von Konstantinopel, am 7. Dezember 1965 die gegenseitige Exkommunikation aufhoben, schien es vielen, das Morgenländische Schisma vom Jahr 1054 sei nun beendet, die Einheit der römisch-katholischen Kirche mit der Orthodoxie wiederhergestellt. Leider jedoch ist dieses Ziel bis heute nicht erreicht worden. Beten wir daher hoffnungsvoll darum, dass es zwischen der Priesterbruderschaft St. Pius X. und Rom wesentlich schneller gehe. Denn die krisengeschüttelte Kirche soll und will auf diese Priester und Gläubigen nicht verzichten!
P. Bernward Deneke FSSP, St. Pelagiberg
