Skip to main content.

Bischöfliche Erklärung vom 8.6.1999

Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) gründete im Jahre 1970 im schweizerischen Ecône eine Gemeinschaft von Priestern mit dem Namen „Priesterbruderschaft St. Pius X.” Sie erklärten ihren Widerstand gegen mehrere Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils, besonders im Bereich der Liturgie. Eine mit Herrn Kardinal Ratzinger ausgearbeitete Abmachung, die der Bruderschaft weitgehende Zugeständnisse einräumte, lehnte Erzbischof Lefebvre im letzten Augenblick ab. Statt dessen weihte er am 30. Juni 1988 ohne den dazu seit eh und je vorgeschriebenen päpstlichen Auftrag und gegen den ausdrücklichen Willen des Heiligen Vaters vier seiner Priester zu Bischöfen. Erzbischof Lefebvre sowie die vier gültig, aber unerlaubt geweihten Bischöfe verfielen dadurch automatisch der Strafe der Exkommunikation, d.h. des Ausschlusses aus der vollen Gemeinschaft der Kirche.

Papst Johannes Paul II. stellte daraufhin im Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei afflicta” voller Betrübnis fest: „Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Sukzession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar.” Der Papst rief die bisherigen Anhänger der Bewegung Erzbischof Lefebvres auf, „mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstützen. Alle müssen wissen, daß die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist.”

Leider ließen sich mehrere Priester und Laien nicht davon abhalten, Erzbischof Lefebvre ins Schisma zu folgen. Um die bisherigen Anhänger der Bewegung Erzbischof Lefebvres in der vollen kirchlichen Gemeinschaft zu erhalten, gründete der Papst damals die Kommission „Ecclesia Dei”. Diese päpstliche Kommission errichtete daraufhin die St.-Petrus-Bruderschaft mit Sitz in Wigratzbad in der Diözese Augsburg. Diese Bruderschaft erhielt die Erlaubnis, die Liturgie nach den liturgischen Büchern aus dem Jahre 1962 zu feiern, und steht in voller Einheit mit dem Papst und den Bischöfen.

Wir bitten die Gläubigen, die Bruderschaft St. Pius X. nicht zu unterstützen und an deren Gottendiensten nicht teilzunehmen. Nur so bleiben sie innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft und tragen nicht zu einer weiteren Spaltung der Kirche bei. Denn die Tradition bezeugt einhellig, daß die Einheit der Kirche nur in der Einheit mit dem Papst und mit den Bischöfen gegeben ist.

 
+ Viktor Josef Dammertz                                                + Walter Kasper
Bischof von Augsburg                                                    Bischof von Rottenburg-Stuttgart